AUFGABEN DES BEAUFTRAGTEN
Die Aufgaben des Beauftragten für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, der eine zentrale, unabhängige und beratende Stellung einnimmt, bestehen darin, Ansprechpartner für jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gruppen und Organisationen zu sein auch mit Blick über die Grenzen der Großregion SaarLorLux. Er soll auf antisemitische Haltungen und Äußerungen aufmerksam machen, sie bekämpfen und dazu beitragen, antisemitische Vorfälle und Straftaten einzudämmen. Hierzu kann er eine unabhängige Expertenkommission einrichten, die ihn berät. Er koordiniert ressortübergreifend die Maßnahmen der Landesregierung zur Bekämpfung des Antisemitismus. Er wirkt in entsprechenden Bund-Länder-Gremien mit und sensibilisiert durch seine Öffentlichkeitsarbeit die Gesellschaft für aktuelle und historische Formen des Antisemitismus.
Bürgerinnen und Bürger können sich wegen antisemitischer Vorfälle oder in anderer Weise das jüdische Leben im Saarland betreffende Geschehnisse vertrauensvoll an den Beauftragten wenden. Der Beauftragte ist berechtigt und verpflichtet, Informationen vertraulich zu behandeln. Er hat ein gesetzliches Schweigerecht zu Personen und Information, die ihm in seiner Funktion anvertraut werden.